Mit dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat sieht man sich schneller konfrontiert als erwartet. Nicht nur Autofahrer sind davon betroffen, auch Fahrradfahrer, Motorradfahrer und E-Scooter, mithin alle Verkehrsteilnehmer kann es treffen.
Eine Verkehrsstraftat wird mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe nach dem StGB geahndet und kann weitreichende Nebenfolgen, wie der Verlust des Führerscheins oder der (vorläufigen) Entziehung der Fahrerlaubnis als Folge haben. Sie sind daher auch von dem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu trennen.
Neben der Strafe im eigentlichen Sinne schwingt, als Nebenfolge stets die (auch vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit.
Dies hat ebenso Auswirkung auf die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die maßgebliche Frage nach der Fahreignung mittels einem ggf. notwendigen Abstinenznachweis einer MPU oder einem Aufbauseminar.
Aber auch Versicherungstechnische Fragen sind zu berücksichtigen, um eine ganzheitliche Verteidigung zu gewährleisten.
Christoph Schlüter
Ulrich Beckmann
Katrin E. Sattelmair
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