Ich vertrete Ihre Interessen in jedem Verfahrensstadium vom Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren bis hin zum Vollstreckungsverfahren mit Verständnis und vollem Einsatz für die Wahrung ihrer Rechte.
Jedes Anliegen hat ihre eigenen Besonderheiten und Schwierigkeiten zugleich. Mit jedem gegen Sie gerichteten Vorwurf können auch schwerwiegende private und berufliche Konsequenzen mit einhergehen.
Daher ist es ratsam so früh wie möglich einen Strafverteidiger aufzusuchen. Das ist ihr gutes Recht und darf von Gesetztes wegen nicht zu ihrem Nachteil gereicht werden. Machen Sie von ihrem Recht Gebrauch und nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
Mein Ziel ist das gegen Sie gerichtete Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren mit dem für Sie bestmöglichsten Ergebnis zu beenden. Sollte es dennoch zu einer Anklage und einem Hauptverfahren kommen, gilt es bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für eine bestmögliche Strafverteidigung zur Erreichung des gemeinsamen Ziels zu stellen.
Gerne erörtere ich gemeinsam mit Ihnen, im Rahmen eines ersten Beratungstermins, den Vorwurf und das weitergehende Verfahren.
Je nachdem welche Tat ihnen vorgeworfen wird, kann es sein, dass Sie von dem Vorwurf erst im Rahmen folgender Maßnahmen erfahren:
Auch hier haben Sie die Möglichkeit mich zu kontaktieren und mich über den Vorwurf zu informieren, sodass ich Ihnen zunächst telefonisch beratend und anschließend persönlich zur Seite stehen kann.
Christoph Schlüter
Ulrich Beckmann
Katrin E. Sattelmair
Wir stehen für Sie ein und geben Ihnen Ihr RECHT.
Wohltorfer Straße 2
21465 Reinbek
Tel.: +49 40/ 722 15 00
Fax.: +49 40/ 41545157
Email: info@schlueter-kanzlei.de