ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ordnungswidrigkeiten, deren Verfahren und Bußgeldverfahren

Icon - Ordnungswidrigkeiten - Ein Gerichtshammer

Als Ordnungswidrigkeit wird im juristischen Sinne eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung bezeichnet, die nach dem jeweiligen Gesetz mit einem Bußgeld geahndet wird.

Darunter fallen in der Praxis insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie:

• Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts & außerorts)

• Überfahren roter Ampeln

• Ahnung von Abstandsverstößen

• Handynutzung am Steuer während der Fahrt

• Missachtung der Vorfahrt

• Halte- und Parkverstöße

• Überladung eines Kfz oder Anhängers

• Sogenanntes „Gaffen“

Aber auch die Missachtung einer Anleinpflicht für Hunde, die Ruhestörung und die rechtswidrige Abholzung können mit Bußgeldern geahndet und entsprechend verfolgt werden.

Wir geben Ihnen Ihr RECHT!

Logo Kanzlei C. Schlüter Rechtsanwalt & Strafverteidiger
ANWÄLTE

Christoph Schlüter

Ulrich Beckmann

Katrin E. Sattelmair

KANZLEI REINBEK

Wir stehen für Sie ein und geben Ihnen Ihr RECHT.

Wohltorfer Straße 2
21465 Reinbek
Tel.: +49 40/ 722 15 00
Fax.: +49 40/ 41545157

Email: info@schlueter-kanzlei.de