Christoph Schlüter

ORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ordnungswidrigkeiten, deren Verfahren und Bußgeldverfahren

Icon - Ordnungswidrigkeiten - Ein Gerichtshammer

Als Ordnungswidrigkeit wird im juristischen Sinne eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung bezeichnet, die nach dem jeweiligen Gesetz mit einem Bußgeld geahndet wird.

Darunter fallen in der Praxis insbesondere Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie:

• Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts & außerorts)

• Überfahren roter Ampeln

• Ahnung von Abstandsverstößen

• Handynutzung am Steuer während der Fahrt

• Missachtung der Vorfahrt

• Halte- und Parkverstöße

• Überladung eines Kfz oder Anhängers

• Sogenanntes „Gaffen“

Aber auch die Missachtung einer Anleinpflicht für Hunde, die Ruhestörung und die rechtswidrige Abholzung können mit Bußgeldern geahndet und entsprechend verfolgt werden.

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